Auf Grundlage dieses Gesetzes kann eine Verordnung zur
Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum
einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener
Fahrzeuge schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die
Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf
Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen. Zu den Privilegien können zum
Beispiel kostenlose Parkplätze und das Nutzen der Busspur gehören.
In den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten, dass
des Gesetz auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit
sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Damit
handele es sich vor allem um elektrische betriebene Lieferfahrzeuge, die wegen
der Batterien schwerer sind als herkömmliche Fahrzeuge. Zudem soll es nur bis
Ende 2026 gelten.
,,Mit diesem Gesetz wollen wir Schwung in die
Elektromobilität bringen", betonte der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle
(CDU), in der Debatte. Damit werde die Attraktivität gesteigert und
den Kommunen würden sich Handlungsspielräume eröffnen.
Bisher gebe es in Deutschland rund 24.000 Elektrofahrzeuge;
in der jüngsten Zeit sei eine prozentual starke Zunahme zu beobachten. Die sei eine
Erfolgsbilanz, die sich sehen lassen könne, betonte Barthle.
Auch für Steffen Bilger (CDU/CSU) ist das
Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Es gehe darum, dass Deutschland
für die Elektromobilität Leitmarkt und Leitanbieter sei.
Es gehe um Umweltaspekte und um die Zukunft der deutschen
Automobilindustrie. FürAndreas Rimkus (SPD) ist es wichtig, dass
die Kommunen selbst entscheiden können, was sie umsetzen wollen.
,,Wir machen ein Gesetz, das niemand braucht", erklärte
hingegen Thomas Lutze (Die Linke). Nur zwölf Städte in Deutschland
wollten ,,prüfen", ob sie das Gesetz umsetzen wollten. Alle anderen
Kommunen hätten direkt abgelehnt.
Er sprach sich gegen eine Freigabe der Busspuren für
Elektrofahrzeuge aus. ,,Wenn Sie eine Verkehrswende wollen, fördern Sie die
Forschung für leichterer Batterien", sagte er in Richtung der Koalition.
Für Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) reicht
es nicht, Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren zu ersetzen. Der Strom müsse
auch aus erneuerbaren Energien kommen. Im vergangenen Jahr seien nur 0,2
Prozent aller Zulassungen auf Elektrofahrzeuge entfallen. Das liege vor allem
daran, dass die Fahrzeuge zu teuer seien, die Reichweite zu gering sei und die
Infrastruktur fehle.
Er verwies deshalb auf einen Antrag seiner Fraktion (18/3912),
in dem die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm
forderten, bei dem Elektroautos ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro und
verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos in Höhe von 2.000 Euro erhalten sollten.
Diesen Antrag lehnte der Bundestag nach einer Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/4229)
ab. (mik/05.06.2015)
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