Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur billigt EmoG-Entwurf
Hannover/Berlin, 27.02.2015 - Bei den Ausschussberatungen änderten
die Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf auch für elektrisch betriebene
Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der
Klasse B geführt werden dürfe. Damit handele es sich vor allem um elektrische
betriebene Lieferfahrzeuge.
Die Bundesregierung verfolgt mit
diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern. Auf
Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine
Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als
formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und
zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet,
Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der
Straßenverkehrsordnung einzuführen.
Die Koalition wies darauf hin, dass
der Gesetzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Damit würden
die Kommunen in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Privilegien die
Elektrofahrzeuge erhalten sollten. Das gelte auch für die vorgesehene
Möglichkeit der Nutzung der Busspuren.
Für die Linksfraktion war das Gesetz
unsinnig, da es zu größten Teilen nicht in die Realität umgesetzt werde. Zudem
forderten sie eine vermehrte Förderung der Forschung in Batterietechniken.
Bündnis 90/Die Grünen forderten stärkere Kaufanreize für „normale“ Autokäufer,
die Abschreibungen nicht nutzen könnten. Sie verwiesen auf ihren Antrag
(18/3912), den der Ausschuss mit großer Mehrheit ablehnte.
Über den Gesetzentwurf der Regierung
und den Grünen-Antrag muss der Bundestag noch abschließend entscheiden. (hib/MIK)
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