Freitag, 27. Februar 2015

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages: Privilegen für Elektrofahrzeuge

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur billigt EmoG-Entwurf
Hannover/Berlin, 27.02.2015 - Bei den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfe. Damit handele es sich vor allem um elektrische betriebene Lieferfahrzeuge.

Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.

Die Koalition wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Damit würden die Kommunen in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Privilegien die Elektrofahrzeuge erhalten sollten. Das gelte auch für die vorgesehene Möglichkeit der Nutzung der Busspuren.

Für die Linksfraktion war das Gesetz unsinnig, da es zu größten Teilen nicht in die Realität umgesetzt werde. Zudem forderten sie eine vermehrte Förderung der Forschung in Batterietechniken. Bündnis 90/Die Grünen forderten stärkere Kaufanreize für „normale“ Autokäufer, die Abschreibungen nicht nutzen könnten. Sie verwiesen auf ihren Antrag (18/3912), den der Ausschuss mit großer Mehrheit ablehnte.

Über den Gesetzentwurf der Regierung und den Grünen-Antrag muss der Bundestag noch abschließend entscheiden. (hib/MIK)

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