Montag, 13. Juli 2015

Länder stimmen der Einführung von E-Kennzeichen zu

HANNOVER, 13.07.2015 - Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zur Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind.

So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem "E" auf dem Kennzeichen ausgestattet sind. Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben.

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um.



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