HANNOVER, 13.07.2015 - Der Bundesrat stimmte in seiner
Sitzung am 10. Juli 2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für
Elektrofahrzeuge zu. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zur
Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft
treten.
Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für
Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind.
So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die
Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren,
Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und
Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass
die Fahrzeuge mit einem "E" auf dem Kennzeichen ausgestattet sind.
Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben.
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger
Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um.
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