Elektrisch betriebene Fahrzeuge können künftig ein
besonderes Kennzeichenschild erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer
Verordnung beschlossen. Außerdem können sie Sonderrechte im Straßenverkehr
erhalten - unter anderem beim Parken.
Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie ein
Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung, dass das
Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz
werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt sofort zu handeln.
Vorrechte für
Elektrofahrzeuge
Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung
elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr
unterstützen.
Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten
können. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
- die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für
Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im
öffentlichen Raum reservieren,
- Parkgebühren können für E-Autos verringert
oder ganz erlassen werden,
- Elektrofahrzeuge können von bestimmten
Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm
und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
- elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.
Inkrafttreten der
neuen Regeln
Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27.
März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine
Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann
in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.
Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis
dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben.
Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.
Beitrag zum Umwelt-
und Klimaschutz
Deutschland hält an seinem Ziel fest, die
Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den
Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40
Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität
weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im
Verkehr. Elektrofahrzeuge sind energieeffizienter als Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor. Sie verursachen im Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind
im Stadtbetrieb deutlich leiser.
Quelle: www.bundesregierung.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen