Die Bundesregierung fördert den
Kauf von Elektrofahrzeugen. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug
erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue
Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein. Beides hat das
Bundeskabinett beschlossen.
BERLIN, 18.05.2016. Wer sein Elektroauto
im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich künftig freuen:
Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten
gespart werden, die „Tankfüllung“ wird nicht als geldwerter Vorteil
versteuert. Anders als bei andere Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa
Dienstwagen oder Essensgutscheinen.
Auch Arbeitgeber profitieren von dem
Gesetzentwurf: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von
Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Beides
sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen
Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Die Regelungen
sind Teil eines Marktanreizprogramm, das zu größerem Absatz von
Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen
soll.
Deshalb spart auch, wer sich ein
Elektroauto neu zulegt: Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von
der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung.
Das neue Gesetz ist Bestandteil des
Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität,
auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Als
weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der
Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge
zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
– die sogenannte Kaufprämie.
Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride
zu gewähren. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des
Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können
online beim Bafa
gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die
Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm
läuft spätestens 2019 aus.
Die Förderrichtlinie zur
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in
Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines
flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen
fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020
bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das
Programm verwalten.
Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden.
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