Montag, 5. Mai 2014

Bundesregierung legt Gesetz fest, was als Elektroauto gilt

Es ist soweit, die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, was als Elektroauto gilt. Vertreter des Verkehrs- und Umweltressorts haben festgelegt, dass  Elektromobile künftig eine Plakette und damit Privilegien erhalten, insofern sie entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Zu den privilegierten Fahrzeugen gehören auch Plugin-Hybride, benzin- und batteriebetriebene Autos mit Stecker, sowie Antriebe mit einem Reichweitenverstärker.
In einer ersten Phase sollen die Nutzer von Elektrofahrzeugen Busspuren mitbenutzen dürfen und es soll ihnen ein priviligiertes Parken ermöglicht werden. In einem späteren Schritt möchte der Bund dann Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäule festlegen.
Ziel ist und bleibt es, im Jahr 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen vorzufinden.


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