Berlin, 26.9.2015 - Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues
Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die
Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat. Die entsprechende
Änderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.
Das Elektromobilitätsgesetz definiert, was unter dem Begriff
Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
Darüber hinaus gibt es den Kommunen vor Ort die Möglichkeit, E-Autos im
Straßenverkehr zu privilegieren (u. a. durch kostenfreie Parkplätze oder
Nutzungsrechte für Busspuren). Mit dem Gesetz können die Kommunen jederzeit -
und damit unbürokratisch und flexibel - die für ihren Geltungsbereich passenden
Maßnahmen ergreifen.
Das neue Nummernschild ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördert. Dazu zählen neben den Privilegien beim Parken und der Benutzung von Sonderfahrspuren u. a. noch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos, Milliarden-Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Aufbau eines flächendeckenden E-Tankstellennetzes auf Autobahnen bis 2017.
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